Hartz 4 Bei Verheirateten
Thu, 02 Sep 2021 18:06:36 +0000Frage vom 22. 6. 2010 | 00:01 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Hartz 4 bei Verheirateten? Hallo, ich bin etwas verwirrt, da alles noch sehr neu ist für mich. Ich bin schwanger und bekomme ende dieses jahres mein baby. Zur zeit bekomme ich arbeitslosengeld und würde falls ich keine stelle finde (was ziemlich schwer ist als schwangere) ebenfalls ende des jahres hartz 4 bekommen. Nun meine frage: wenn ich im laufe des jahres heirate und mein ehepartner im ausland lebt und arbeitet, wieviel würde ich denn noch bekommen? wird es angerechnet an das gehalt des ehepartners, so dass ich dann nichts mehr erhalten würde? Ich habe hier in deutschland meine eigene wohnung und würde allein mit dem kind leben und miete usw bezahlen... vielen dank im voraus für antworten Susanne # 1 Antwort vom 22. 2010 | 08:18 Von Status: Philosoph (12093 Beiträge, 4071x hilfreich) @Susanne: Das Bundessozialgericht hat vor kurzem entschieden (Aktenzeichen müsste ich ggf. später raussuchen, das Urteil ist aber m. W. auch noch nicht veröffentlicht), dass Ehepaare auch dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn sie getrennte Wohnungen haben, sofern sie nicht getrenntlebend im Sinne des Familienrechts sind.
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Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen aller Haushaltsangehörigen mit einbezogen, um den ALG II-Bedarf zu berechnen. Ein Anspruch auf ALG II kann ebenfalls bestehen, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, dieses aber unter dem errechneten Bedarf liegt. So kann das Arbeitslosengeld durch ALG II aufgestockt werden. Für Arbeitslose unter 55 Jahren beträgt die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld maximal zwölf Monate. Danach haben sie möglicherweise einen Anspruch auf ALG II. Auch Geringverdiener, deren Gehalt unter dem errechneten Bedarf liegt, können Anspruch auf ALG II als Grundsicherung zum Lebensunterhalt haben. Woraus setzt sich die Leistung zusammen? Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die aus verschiedenen Regelsätzen für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.
die verkäufe werden als einkommen gewertet.
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