Dürfen Stadtwerke Wasser Abstellen | ᐅ Darf Stadtwerke Wasser Abstellen?
Thu, 02 Sep 2021 09:53:12 +0000Der Großfamilie Erdem gehört knapp die Hälfte der Wohnungen. Eine Mieterin, die mit ihren sechs Kindern im achten Stock dort wohnt, hat gegenüber der taz erklärt, zwei Männer seien Ende April an der Tür aufgetaucht und hätten erklärt, sie wollten Geld für mehrere Monate bar kassieren. Allerdings zahlt das Jobcenter Miete und Nebenkosten für sie direkt an den Besitzer. Mit einem Besenstil habe sie die Männer vertrieben, sagt die Frau. 00. Monat: TazTex Regular Grade091 Ich bin Blindtext. Von Geburt an. Es hat lange gedauert, bis ich begriffen habe, was es bedeutet, ein blinder 00. Monat: Text zu sein: Man macht keinen Sinn. Man wirkt hier und da aus dem Zusammenhang gerissen. Oft wird blinder Text zu sein man gar nicht erst gelesen. Es hat lange gedauert, bis ich begriffen Aber bin ich deshalb ein Ich bin einIch bin ein Blindtext. Von Geburt Mümin Mercan, einer der Eigentümer, war bei der Gasabstellung zu den Wohnblocks gekommen. Er habe die Nebenkosten immer bezahlt, beteuert er, zuletzt an Verwalter Erdem.
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Frage vom 26. 4. 2010 | 18:41 Von Status: Schüler (262 Beiträge, 109x hilfreich) WASSER ABSTELLEN Soben erreicht mich ein Anruf eines Bekannten, 64 Jahre und 2 schwere Infarkte, Laut Anschreiben der Bremer Stadtwerke, soll ihm das Wasser in ca 2-3 Tagen abgestellt werden! Meine Frage: Ist das rechtlich gesehen möglich???? Die Zeit einen Anwalt zu erreichen ist relativ knapp und hier im Forum kann er sich keinen leisten ----------------- "noli desperare" # 1 Antwort vom 26. 2010 | 18:51 Von Status: Lehrling (1930 Beiträge, 343x hilfreich) Natürlich ist das rechtlich möglich. Nur, weil man Herzinfarkte hatte, berechtigt einen das nicht, bin an sein Lebensende unentgeltlich Wasser zu bekommen. "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" # 2 Antwort vom 26. 2010 | 19:00 Er hingegen sagt das seine Rechnungen beglichen seien! Nicht ist unmöglich, auch ohne Toyota # 3 Antwort vom 26. 2010 | 19:08 Von Status: Beginner (94 Beiträge, 23x hilfreich) Wenn er seine Rechnungen vollständig beglichen hat, hat er die Möglichkeit, dem netten Menschen vom Absperrdienst die Zahlungen nachzuweisen.
Seit einer Woche ist in zwei Wohnblocks im Delmenhorster Wollepark das Gas abgedreht. Seit gestern dürfen die Stadtwerke auch das Wasser wieder abstellen Vernachlässigte Wohnblocks: Im Wollepark müssen die Mieter die Verfehlungen der Hausverwaltung ausbaden Foto: Silas Stein/dpa Die Stadtwerke Delmenhorst dürfen wieder das Wasser abstellen –in zwei achtstöckigen Wohnblocks, die zum Komplex Wollepark gehören. Vor vier Wochen hatte das Gericht eine entsprechende Maßnahme gestoppt, dem Widerspruch der Stadtwerke gestern aber dennoch stattgegeben. Die kommunalen Stadtwerke wollen aber zunächst nicht so weit gehen, wie die Sprecherin gestern mitteilte, sondern in der kommenden Woche das Gespräch mit Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) suchen. Denn die Häuser Wollepark 11 und 12 sind in Delmenhorst zum kommunalen Topthema geworden. Vor vier Wochen hatte Wohnungsverwalter Mehmet Erdem vor Gericht versichert, er habe just an dem Morgen vor dem Gerichtstermin 100. 000 Euro eingezahlt. Bis Ende April war das Geld aber nirgends angekommen und der Hausverwalter konnte auch keine Belege vorweisen.
Und diese Zweckentfremdung hat nun so gar nichts mit einem Herzinfarkt zu tun, so ganz und gar nichts. Wer das eine kann, nämlich dem Zwecke entfremden, der sollte auch das andere tun können, nämlich seine Angelegenheiten regeln. Und das geht auch aus einer Reha-Massnahme heraus. Oder ist er ein solcher Pflegefall, dass er nicht mal zum Telefonhörer greifen kann? Dann wäre er ja wohl kaum in der Reha gewesen. Ja, Post öffnen und Herzinfarkt, das geht, wirklich, machen Millionen vor. Täglich. -- Editiert am 28. 2010 07:07 # 19 Antwort vom 28. 2010 | 11:09 NEIN mit Sicherheit nicht, aber es interessiert mich auch nicht mehr, wie das passieren kann! Betrag gestern abend an die Stadwerke überwiesen und stell Dir vor, sogar in einer Zahlung! # 20 Antwort vom 28. 2010 | 13:18 quote: Sind Doppelpostings dein Hobby? Das galt eigentlich Silly, aber interessant, dass DU, Roswitha antwortest. Seid ihr irgendwie verwandt? quote: Betrag gestern abend an die Stadwerke überwiesen und stell Dir vor, sogar in Na also, geht doch.
Wir sind Grundstückseigentümer (Einfamilienhaus). Der Wasserversorger bucht regelmäßig alle 2 Monate den Abschlag in Höhe 180, 00 Euro ab (Einzugsermächtigung Lastschriftverfahren). Es gab bislang nie Probleme, der Wasserversorger hat immer regelmäßig sein Geld erhalten, wir hatten nie Zahlungsrückstände. Im Oktober 2010 wurde nun leider der Abschlag von der Bank zurückgebucht, weil unser Konto nicht ausreichend gedeckt war. Fälligkeit des Abschlages: 30. 10. 2010. Dies blieb leider von uns unbemerkt, weil wir zu der Zeit keine Kontoauszüge holten. Am 13. 11. 2010 (also gerade 2 Wochen nach Fälligkeit)ging uns ein SPERRAUFTRAG per Einschreiben zu, mit der Androhung, unseren Wasseranschluss am 27. 2010 zu sperren. Aus persönlichen Gründen (Stress, Krankheit)etc. öffnete ich diesen Brief dummerweise jedoch nicht (nach dem Motto: "werde ich später lesen"). Ich bin fälschlicherweise von nichts Schlimmem ausgegangen, dachte, es wäre wieder eine Info über Änderungen der Vertragsbedingungen oder Ähnliches, da wir solche Schreiben (Preiserhöhungen usw. ) zur gleichen Zeit auch von anderen (Strom-)Anbietern etc. erhielten und ich sowieso davon ausgehe, dass vor einem Sperrauftrag erst einmal eine Mahnung übermittelt werden müsste.
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Ob dies moralisch einwandfrei ist ist ein anderes Thema. Die Frist von 2 Wochen erscheint mir in der Tat etwas kurz, dürfte aber wohl noch im Bereich der angemessenen Frist zur Zahlung liegen. Da Sie sich im Verzug befunden haben, haben Sie auch den Schaden zu tragen, der durch den Verzug entstanden ist, §§ 280 I, II, 286 BGB, hier in Höhe der Kosten für Ab- und Anschaltung des Wasseranschlusses. Ob diese nun tatsächlich in der Höhe angefallen sind, kann von hier nicht beantwortet werden. Ersatzfähig sind nur die Kosten, die tatsächlich für das Unternehmen angefallen sind, §§ 249 ff. BGB. Eine differenzierte Betrachtung, wie Sie es ansprechen, liegt immer im Ermessen des jeweiligen Versorgungsunternehmens und der hier vorherrschenden Politik. Sollten noch Fragen hierzu bestehen, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Bewertung des Fragestellers 10. 2011 | 16:59 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt?
Und warum nun dieser ganze Aufreger hier? Pfff... # 21 Antwort vom 28. 2010 | 13:23 Öhmmmmmm ähhh schon mal was von Wohngemeinschaft gehört? Man fällt sich nicht gegenseitig auf die Nerven und jeder hat sein Eigenleben! Nur Silkys Rechner geht's nicht gut und bis er repa ist nutzt Frau eben das was da ist Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 23 Antwort vom 28. 2010 | 20:35 quote: Öhmmmmmm ähhh schon mal was von Wohngemeinschaft gehört? Ach ja, die Wohngemeinschaft... wusste ich doch, dass ihr euch kennt. Dieses Parteinehmen war schon überdeutlich. Hat Silky auch ein eigenes Problem oder klatscht sie dir nur Beifall? # 24 Antwort vom 29. 2010 | 11:12 Muss hier jeder gleich Probleme haben? Ausser Dir? hast Du Langeweile? scheint so! verehrter azrael oder hast Du keinen relevanten Partner zu Streiten? würde mich mal interessieren, ich gehe hier auf die Seite nur wenn ich Post zu zu erledigen habe, oder etwas nachfragen möchte, nicht um dämlich zu kommentieren oder enenso intelligente Fragen zu stellen.
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"Es gibt noch keinen Termin. " Die Entscheidung des Landgerichtes habe gezeigt, dass die Argumentation der Stadtwerke überzeugt hat, hieß es in einer Mitteilung.