Statistisches Bundesamt Ausländer
Thu, 26 Aug 2021 19:52:03 +0000
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Deutsch für ausländer
Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch die Staatenlosen und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Als Gastarbeiterinnen bzw. Gastarbeiter bezeichnet man die zwischen 1954 und 1973 von deutschen Unternehmen im Ausland angeworbenen Arbeitskräfte. Um den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben, schloss seinerzeit die Bundesregierung mit mehreren Mittelmeerstaaten zweiseitige Abkommen, wonach Arbeitskräfte zeitlich begrenzt in Deutschland arbeiten sollten, so u. a. 1955 mit Italien, 1960 mit Spanien und Griechenland, 1961 mit der Türkei, 1964 mit Portugal, 1968 mit Jugoslawien. Als sich Anfang der 70er Jahre eine Rezession mit drohender Arbeitslosigkeit abzeichnete, verfügte die Bundesregierung am 23. 11. 1973 einen Anwerbestopp, der noch heute gültig ist.
3 83. 7 Übriges Europa 372. 0 371. 1 370. 2 Serbien 68. 8 66. 9 64. 9 Montenegro 2. 6 Türkei 68. 7 68. 2 67. 8 Afrika 103. 0 107. 5 109. 5 Amerika 78. 8 79. 8 81. 0 Asien 154. 0 160. 5 165. 1 Ozeanien 4. 2 4. 1 Staatenlos, unbekannt 2. 2 2. 3 2. 4 Quelle: BFS – STATPOP Personen italienischer, deutscher, portugiesischer und französischer Staatsangehörigkeit machen die Mehrheit der ausländischen Personen aus einem EU-/EFTA-Mitgliedsland sowie aller ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer aus. Ausländische Wohnbevölkerung nach Anwesenheitsbewilligung Der Aufenthalt der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist durch verschiedene Anwesenheitsbewilligungen geregelt, die sich auf die Aufenthaltsdauer sowie deren befristeten oder dauerhaften Charakter auswirken. Anhand der minimalen Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten lässt sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung (Referenzbevölkerung) von der nichtständigen Bevölkerung unterscheiden. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung ist die Referenzbevölkerung in der Bevölkerungsstatistik.
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